Austritt
Kirchenaustritt
Sie möchten aus unserer Kirche austreten?
Das bedauern wir, aber selbstverständlich akzeptieren wir Ihren Entscheid. Damit der Austritt rechtlich wirksam ist, bitten wir Sie um eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift (die Unterschriftsbeglaubigung kann beim Einwohneramt eingeholt werden). Anschliessend senden Sie das Austrittsschreiben an unser Sekretariat. Sie erhalten dann von uns eine Bestätigung Ihres Austrittes.