Religionsunterricht

Schriftzug Religionsunterricht auf farbigem Hintergrund

Religionsunterricht

Es ist eine St. Galler-Tradition, dass die Landeskirchen in die Lektionentafeln der Schule aufgenommen werden. Beim Religionsunterricht handelt es sich um ein Wahlfach der Kirchen. Sie legen das Verfahren der An- oder Abmeldung fest. Die Kirchenleitungen empfehlen folgendes Vorgehen:

Kinder und Jugendliche, welche einer Kirche angehören, gelten als für den Religionsunterricht angemeldet. Die Eltern können ihr Kind bei den kirchlichen Verantwortlichen vom Religionsunterricht auf Ende des Schuljahres abmelden. Der Religionsunterricht der Kirchen steht auch den Kindern anderer Konfessionen und Religionen oder Weltanschauungen offen. Diese müssen jedoch von ihren Eltern ausdrücklich angemeldet werden.


Der evangelisch-reformierte Kirchenrat des Kantons St. Gallen hat beschlossen, dass der Besuch des Religionsunterrichts in der 1. und 2. Oberstufe für die Aufnahme in den Konfirmandenunterricht verbindlich ist. Jugendliche, die sich gerne konfirmieren lassen möchten, müssen in der 1. und 2. Oberstufe den Religionsunterricht besuchen. Der Besuch des Religionsunterrichtes in der 3. Oberstufe ist freiwillig.


Der Religionsunterricht könnte im Prinzip auch konfessionell getrennt erteilt werden, wird aber in unserer Schulgemeinde ökumenisch unterrichtet, da eine weitere Unterteilung der Klassen sinnlos ist.


Zusammenfassung

1. Zyklus

1. Klasse, 1 Lektion Religionsunterricht

2. Klasse, 2 Lektionen Religionsunterricht

2. Zyklus

3. bis 6. Klasse, 1 Lektion Religionsunterricht

3. Zyklus

1. bis 3. Oberstufe, 1 Lektion Religionsunterricht